AGB und Reisebedingungen:


Anmeldung

Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch bei unserem Betriebssitz in Oberried oder in unseren Reisebüros vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden die Reisebedingungen anerkannt. Dies gilt für alle angemeldeten Personen. Der Vertrag wird erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise schriftlich bestätigen. Den nach § 651 k Abs. 3 BGB erforderlichen Sicherungsschein erhalten Sie, wenn feststeht, dass die Reise definitiv stattfindet.

Rücktritt durch den Kunden

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Fahrtantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn entstehen keine Kosten. Bei Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reisebeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € pro Person. Vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn müssen 30 % des vereinbarten Reisepreises erhoben werden; ab dem 14. Tag vor Reisebeginn entstehen 60 % des Reisepreises als Stornogebühr, es sei denn es wird nachgewiesen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die verlangte Pauschale. Die Rücktrittsgebühren entfallen außerdem, wenn der Reiseteilnehmer eine Ersatzperson stellt. Hierfür berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 15,- €.

Reiserücktrittskostenversicherung

In den jeweiligen Reisepreisen ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherung, um sich gegen hohe Rücktrittsgebühren abzusichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Versicherungsausweis.

Haftung für den Reiseveranstalter

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Änderung

Kann die Reise infolge eines Umstands, der nach Vertragsschluss eingetreten ist und den die Firma Winterhalter nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist die Bustouristik Winterhalter berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zu ursprünglich gebuchten Leistungen objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßem Erbringen der Reise sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum beim Veranstalter geltend zu machen.

Leistungen

Für Art und Umfang der im Rahmen des Reisevertrages vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben im Katalog der Bustouristik Winterhalter, der für den Zeitraum gültig ist.

Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl bei unseren Reisen beträgt im allgemeinen 20 Personen, bei einigen Reisen 25 Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat der Veranstalter das Recht die Reise abzusagen. Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden dies unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn, mitteilen.


  
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